Orthopädische Zurichtungen

Orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen sind Behandlungsmittel des Arztes bei Erkrankungen, Formveränderungen und Funktionsstörungen des Fußes.

Im Wesentlichen handelt es sich um bettende, korrigierende, stoßdämpfende, stützende oder funktionsverbessernde Maßnahmen.

Durch individuelle Änderung der Konfektionsschuhe ist es möglich, bei verhältnismäßig geringem Kostenaufwand das Geh- und Stehvermögen wesentlich zu verbessern. Einlagen oder andere Hilfsmittel werden vielfach erst durch ergänzende Schuhzurichtungen voll wirksam.

Für die orthopädische Zurichtung kommt nur gut passendes Schuhwerk aus geeignetem Material in Frage, da sonst die beabsichtigte therapeutische Wirkung nicht gesichert ist.

Schuhzurichtungen haben den Vorteil, daß sie nur in Ausnahmefällen zusätzlichen Raum im Schuh benötigen. Allerdings wird das Behandlungsziel nur zu erreichen sein, wenn mehrere Paar Schuhe zugerichtet werden. Gegenüber den fest eingebauten Schuhzurichtungen hat die orthopädische Einlage den Vorteil, daß sie in verschiedenen Schuhen zu tragen ist, sie fordert aber mehr Raum.

Als Erstausstattung bezahlt die Krankenkasse 3 Paar Schuhe  im laufenden Kalenderjahr. In den folgenden Jahren dann nur noch 2 Paar Schuhe im Kalenderjahr.