FAQ
Brauche ich für neue Einlagen einen Termin?
Grundsätzlich benötigen Sie für neue Einlagen keinen Termin. Ausnahmen sind die Laufanalyse, der 3D-Rückenscan, Podo-Einlagen (aktive Einlagen) und Diabetikereinlagen. Dafür vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit uns.
Wie lange ist ein Rezept für gesetzlich Versicherte gültig?
Ein Rezept ist 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. In diesem Zeitraum muss es bei uns vorgelegt werden. Das gilt unabhängig von der Art der Versorgung, also für Einlagen, Bandagen, Zurichtungen, orthopädische Schuhe und weitere Leistungen.
Wie lange dauert die Herstellung der Einlagen?
In der Regel dauert die Herstellung 2 bis 3 Wochen. Die Frist beginnt, sobald die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse vorliegt.
Gibt es Kundenparkplätze?
Wir verfügen über einen Behindertenparkplatz, den Sie mit entsprechendem Ausweis nutzen können. Unser Geschäft ist zudem mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Welche Kriterien gelten für die TK, Barmer und HKK Patienten?
Die TK, die Barmer und die HKK haben die Zeiträume für Einlagen und Schuhzurichtungen geändert. Anstelle von zwei Paar Einlagen bzw. Schuhzurichtungen pro Kalenderjahr gilt nun: Zwischen zwei Versorgungen müssen mindestens 6 Monate (Versorgungsjahr) liegen. Maßgeblich ist das Liefer- bzw. Abholdatum.
Bei einer Doppelversorgung ist eine erneute Versorgung erst nach 12 Monaten möglich. Handelt es sich bei den Einlagen um eine Doppelversorgung, muss auf dem zweiten Rezept zusätzlich „Wechselpaar aus hygienischen Gründen“ vermerkt sein.
Kann ich Schuhe zur Reparatur bringen?
Ja, grundsätzlich können Sie Ihre Schuhe bei uns zur Reparatur abgeben. Wir sehen uns die Schuhe gemeinsam mit Ihnen vor Ort an und beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten.
Benötige ich einen Dolmetscher?
Wenn Sie sich in der deutschen Sprache nicht ganz sicher fühlen, empfehlen wir Ihnen, für die Beratung eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher mitzubringen. So stellen wir sicher, dass alle Ihre Fragen und Anliegen sorgfältig geklärt werden.

