Medizinische Hilfsmittel

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Kompressionsstrümpfe


Kompressionsstrümpfe und -Strumpfhosen

Medizinische Kompressionsstrümpfe (MKS) zählen zur Gruppe der Hilfsmittel. Diese sind weder budgetiert noch existieren Richtgrößen, die für die Wirtschaftlichkeitsermittlung heranzuziehen sind.

Medizinische Kompressionsstrümpfe können zu Lasten der GKV verordnet werden. 90% der anfallenden Kosten trägt die Krankenkasse

Für eine ordnungsgemäße Versorgung gewähren die Krankenkassen in der Regel mindestens zwei Paar Kompressionsstrümpfe bzw. zwei Kompressionsstrumpfhosen pro Jahr.

Eine Mehrfachausstattung mit MKS kann aus hygienischen Gründen oder aufgrund besonderer Beanspruchung durch den Patienten zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Dies ist z.B. bei der Erstversorgung der Fall.

Das Ausmessen der Massstrümpfe wird durch geschultes Personal vorgenommen.

Auch Anziehhilfen für Kompressionsstrümpfe zählen zur Gruppe der Hilfsmittel. Sie können vom Arzt verordnet werden und sind bei entsprechender Indikation erstattungsfähig.

Die Verordnung der Anziehhilfe ist besonders bei Patienten mit Bewegungseinschränkungen und wenig Körperkraft anzuraten.

Der Mediven Butler wird durch die Variantenvielfalt den individuellen Bewegungseinschränkungen Ihrer Patienten besonders gerecht.